Arbeitsgericht: Betriebsversammlung bei Ipetronik zulässig

Der Versuch der Ipetronik Geschäftsführung, die für den 1. April 2026 geplante Betriebsversammlung zu verhindern, ist gescheitert.

Die Auseinandersetzung bei Ipetronik um die Einführung eines Entgeltsystems geht in die nächste Runde – aber mit einem wichtigen Erfolg für die IG Metall und den Betriebsrat. Das Arbeitsgericht Karlsruhe hat heute klargestellt: Die für den 1. April 2026 geplante Betriebsversammlung findet statt. Der Arbeitgeber konnte seinen Antrag auf eine einstweilige Verfügung nicht durchsetzen.

IG Metall informiert – Arbeitgeber schweigt

Auf der Versammlung wird die IG Metall der Belegschaft das tarifliche Entgeltsystem ERA‑TV vorstellen. Dieses System erfüllt vollständig die Anforderungen, die Ipetronik selbst formuliert hat: klare Kriterien, transparente Entwicklungsmöglichkeiten und tarifliche Sicherheit.

Die Unternehmensleitung hingegen bleibt weiterhin dabei: Sie will ihr eigenes, unausgereiftes „Laufbahnkonzept“ weder präsentieren noch erklären. Damit verweigert sie den Beschäftigten jede Möglichkeit, sich ein vollständiges Bild zu machen.

„Wer nichts erklären will, hat etwas zu verbergen“

IG‑Metall‑Sekretär Martin Obst bewertet das Verhalten deutlich:

„Das Gericht hat klar gemacht, dass die Beschäftigten ein Recht auf Beteiligung haben. Dass der Arbeitgeber trotzdem nicht bereit ist, sein eigenes Entgeltsystem vorzustellen, spricht Bände. Die Kolleginnen und Kollegen werden sehr genau sehen, wer Transparenz will – und wer nicht.“

IG Metall und Betriebsrat hatten die Betriebsversammlung angesetzt, um die Belegschaft fair und umfassend zu informieren. Dass die Arbeitgeberseite diesen demokratischen Prozess verhindern wollte, hat sie deutlich geschwächt.

Belegschaft rückt zusammen

Die Beschäftigten bei Ipetronik werden sich nun ein eigenes Bild machen – basierend auf den Informationen, die ihnen zur Verfügung stehen. Dass der Arbeitgeber sein Konzept lieber geheim hält, dürfte sich in der Belegschaft bemerkbar machen.