Regelmäßig in Mai/Juni ist es so weit: viele Beschäftigte in den tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg können sich über die Auszahlung des tariflichen Urlaubsgelds freuen. Die Sonderzahlung ist Bestandteil der Tarifverträge der IG Metall und muss bis spätestens zum 30. Juni ausgezahlt werden.
Die Zahlung des Urlaubsgelds ist im Urlaubsabkommen geregelt und gilt für Mitglieder der IG Metall. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Urlaubsanspruch, der in der Regel 30 Urlaubstage (bei einer 5-Tagewoche) umfasst.
Das Urlaubsgeld setzt sich aus dem Urlaubsentgelt und dem zusätzlichen Urlaubsgeld zusammen. Zum Urlaubsentgelt zählen neben dem monatlichen Grundentgelt auch leistungsabhängige variable Bestandteile sowie der Durchschnitt zeitabhängiger variabler Bestandteile der vergangenen drei Monate (Zuschläge). Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt 50 Prozent des Urlaubsentgelts (vereinfacht gesprochen ca. 69% des individuellen monatlichen Entgelts).
Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten bietet das tarifliche Urlaubsgeld vielen Beschäftigten finanzielle Entlastung und zusätzliche Sicherheit. Es zeigt einmal mehr den Wert tariflicher Regelungen und die Stärke gemeinschaftlich erkämpfter Leistungen.
Mit dem Urlaubsgeld profitieren die Beschäftigten nicht nur von einer wichtigen finanziellen Unterstützung, sondern auch von einem Stück Anerkennung für ihre tägliche Arbeit. Ein starkes Zeichen gelebter Tarifbindung. Übrigens: Das Urlaubsgeld ist keine Selbstverständlichkeit. 1965 wurde es erstmals in einer Tarifrunde durchgesetzt – damals 30 % für IG Metall-Mitglieder. Ein großer Erfolg, der über die Jahre weiter ausgebaut wurde. Nur durch den Einsatz und die Solidarität der Mitglieder konnte das Urlaubsgeld gesichert und verbessert werden.