Hitzewelle: Belastung für Beschäftigte steigt – das sind eure Rechte

Die anhaltende Hitzewelle hat unsere Region fest im Griff. Extreme Temperaturen bringen viele Beschäftigte an ihre körperlichen Grenzen – besonders in Produktionshallen, Werkstätten und Büros ohne Klimatisierung.

Während manche die heißen Tage im Urlaub genießen können, stellt sich für viele im Arbeitsalltag die Frage:

  • Was gilt eigentlich bei Hitze im Betrieb?
  • Gibt es Hitzefrei?
  • Und welche Pflichten haben Arbeitgeber?

Die IG Metall Gaggenau gibt einen Überblick.


Gibt es ein Recht auf „Hitzefrei“?

Kurz gesagt: Nein, ein generelles Recht auf Hitzefrei gibt es nicht.

Aber: Arbeitgeber stehen in der Pflicht. Sie müssen im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht dafür sorgen, dass Beschäftigte nicht gesundheitlich gefährdet werden.

Rechtsgrundlage ist die Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der Arbeitsstättenregel ASR A3.5. Dort ist festgelegt:
In Arbeitsräumen muss eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur herrschen.


Welche Temperaturgrenzen gelten?

  • Bis 26 °C: grundsätzlich unkritisch
  • Über 26 °C: Arbeitgeber sollen Maßnahmen ergreifen
  • Ab 30 °C: Arbeitgeber müssen Maßnahmen umsetzen
  • Über 35 °C: Räume sind ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsräume geeignet

Wichtig: Auch bei sehr hohen Temperaturen bedeutet das nicht automatisch arbeitsfrei.


Welche Schutzmaßnahmen sind möglich?

Maßnahmen müssen an den jeweiligen Betrieb angepasst werden. Beispiele:

  • Sonnenschutz (Jalousien, Markisen)
  • Lüften in den Morgen- und Abendstunden
  • Ventilatoren oder Klimaanlagen
  • Anpassung von Arbeitsabläufen
  • Bereitstellung von ausreichend Trinkwasser

 

Wenn technische Maßnahmen nicht ausreichen oder nicht möglich sind:

  • Lockerung von Kleidungsvorschriften
  • Anpassung der Arbeitszeiten (z. B. früher beginnen)
  • zusätzliche bezahlte Erholungspausen

👉 Wichtig: Der Betriebsrat hat hier ein Mitbestimmungsrecht.


Was gilt bei extremer Hitze über 35 °C?

Bei Raumtemperaturen über 35 °C gilt:

  • Der Raum ist ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr geeignet
  • Spezielle Maßnahmen (z. B. Hitzeschutzkonzepte, Entwärmungsphasen) sind erforderlich

 

Beschäftigte sollten in solchen Fällen:

  • das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen
  • den Betriebsrat einschalten

Wichtig: Nicht eigenmächtig nach Hause gehen – das kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.


Kleidung im Betrieb: Was ist erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Leichte, angepasste Kleidung ist möglich.

Aber:

  • Dienstkleidung kann vorgeschrieben sein
  • Sicherheitskleidung ist verpflichtend
  • betriebliche Regeln sind zu beachten

Im Zweifel hilft: Offen mit dem Arbeitgeber abstimmen.


Unser Fazit

Bei Hitze müssen Gesundschutz und Arbeitsorganisation zusammen gedacht werden.
Technische und organisatorische Maßnahmen gehen immer vor.

  • Gibt es einen Betriebsrat: Aktiv einbeziehen!
  • Ohne Betriebsrat: Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen

 

👉 IG Metall-Mitglieder stehen nicht allein da:
Die IG Metall Gaggenau berät ihre Mitglieder kostenlos und unterstützt bei Problemen im Betrieb.