Die gute Nachricht: Wer während des Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt, muss diese Tage nicht als Urlaubstage verlieren. Voraussetzung ist jedoch, dass die Krankheit korrekt nachgewiesen wird.
Krankheit zählt nicht als Urlaub
Nach § 9 Bundesurlaubsgesetz werden Krankheitstage während eines genehmigten Urlaubs nicht auf den Urlaub angerechnet, wenn eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Die betroffenen Urlaubstage können später erneut genommen werden.
Was ist zu tun?
Wer im Urlaub krank wird, sollte unverzüglich handeln:
- Ärztin oder Arzt aufsuchen
- Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen
- Arbeitgeber schnellstmöglich informieren
- Attest über den vereinbarten Weg übermitteln
Urlaubstage später nachholen
Die durch Krankheit ausgefallenen Urlaubstage verlängern den Urlaub nicht automatisch. Wer wieder gesund ist, muss die nachzugewährenden Urlaubstage anschließend mit dem Arbeitgeber neu vereinbaren.
Unterstützung durch die IG Metall
Gibt es Probleme bei der Anerkennung der Krankheitstage oder Fragen zur Entgeltfortzahlung, unterstützt die IG Metall ihre Mitglieder mit Beratung und rechtlicher Hilfe.
Unser Tipp: Attest, Krankmeldung und Schriftverkehr sorgfältig aufbewahren. So lassen sich spätere Missverständnisse vermeiden.