Krank im Urlaub? Das solltest du wissen

Endlich Urlaub. Zeit zum Abschalten, Erholen und Auftanken. Doch was passiert, wenn man genau in dieser Zeit krank wird?

Die gute Nachricht: Wer während des Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt, muss diese Tage nicht als Urlaubstage verlieren. Voraussetzung ist jedoch, dass die Krankheit korrekt nachgewiesen wird.

Krankheit zählt nicht als Urlaub

Nach § 9 Bundesurlaubsgesetz werden Krankheitstage während eines genehmigten Urlaubs nicht auf den Urlaub angerechnet, wenn eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Die betroffenen Urlaubstage können später erneut genommen werden.

Was ist zu tun?

Wer im Urlaub krank wird, sollte unverzüglich handeln:

  • Ärztin oder Arzt aufsuchen
  • Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen
  • Arbeitgeber schnellstmöglich informieren
  • Attest über den vereinbarten Weg übermitteln
Wer im Ausland erkrankt, sollte sich ebenfalls ärztlich untersuchen lassen und die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen. Wichtig: Nicht jedes Attest aus dem Ausland wird automatisch anerkannt. Deshalb sollte die Bescheinigung möglichst schnell an den Arbeitgeber übermittelt und eine Kopie aufbewahrt werden. So lassen sich Probleme bei der Entgeltfortzahlung vermeiden.

Urlaubstage später nachholen

Die durch Krankheit ausgefallenen Urlaubstage verlängern den Urlaub nicht automatisch. Wer wieder gesund ist, muss die nachzugewährenden Urlaubstage anschließend mit dem Arbeitgeber neu vereinbaren.

Unterstützung durch die IG Metall

Gibt es Probleme bei der Anerkennung der Krankheitstage oder Fragen zur Entgeltfortzahlung, unterstützt die IG Metall ihre Mitglieder mit Beratung und rechtlicher Hilfe.

Unser Tipp: Attest, Krankmeldung und Schriftverkehr sorgfältig aufbewahren. So lassen sich spätere Missverständnisse vermeiden.