Krank im Urlaub?

Endlich Urlaub – Zeit zum Abschalten, Entspannen und Krafttanken. Doch was passiert, wenn man ausgerechnet in dieser Zeit krank wird?

Sommer, Sonne, Urlaubszeit – doch statt Erholung bringt die Reise plötzlich Fieber, Husten oder andere Beschwerden. Was viele nicht wissen: Wer im Urlaub krank wird, kann sich die verlorenen Urlaubstage zurückholen. Die IG Metall erklärt, worauf Beschäftigte achten müssen.

Urlaub ist zur Erholung da – Krankheit zählt nicht dazu

Wer während seines Urlaubs krank wird, verliert die Urlaubstage nicht automatisch. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, das die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Die Tage, an denen man nachweislich krank war, gelten dann nicht als Urlaubstage und können später nachgeholt werden.

Schnell handeln: Attest und Mitteilungspflicht

Das Attest muss unverzüglich ausgestellt und dem Arbeitgeber übermittelt werden – idealerweise per E-Mail oder der gängigen betrieblichen Lösung, die bekannt sind. Wer im Ausland erkrankt, muss zusätzlich die Aufenthaltsadresse und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung mitteilen. Spätestens am vierten Tag muss das Attest in der Personalabteilung vorliegen. Achtung: In einigen wenigen Fällen kann der Arbeitgeber das Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Dann gilt auch hier die verkürzte Frist.

Besonderheiten bei Attesten aus dem Ausland

Nicht jedes Attest aus dem Ausland wird automatisch anerkannt. Es muss entweder von einer zugelassenen Kassenärztin oder einem Kassenarzt ausgestellt sein oder durch die dortige staatliche Krankenkasse schriftlich bestätigt werden. Nur dann besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Urlaub nach Krankheit neu planen

Wer vor Urlaubsbeginn krank wird und den Urlaub nicht antreten kann, darf diesen später neu festlegen. Auch bei Krankheit während des Urlaubs können die verlorenen Tage nach Rückkehr neu beantragt werden.

Ferienjob und Krankheit – was gilt?

Auch Ferienbeschäftigte haben Anspruch auf Urlaub – und auf Nachgewährung bei Krankheit. Pro angefangenem Beschäftigungsmonat entstehen 2,5 Urlaubstage. Diese können während der Beschäftigung genommen oder nachträglich ausgezahlt werden. Voraussetzung: Mitgliedschaft bei der IG Metall. Bei Ferienbeschäftigten gilt oft die Regel: Krankmeldung ab dem ersten Arbeitstag.

Urlaubsgeld und Urlaubstage nicht erhalten?

Sollten Urlaubstage oder das Urlaubsgeld nach dem Ferienjob nicht ausgezahlt worden sein, hilft die IG Metall Gaggenau weiter. Innerhalb von drei Monaten nach dem letzten Arbeitstag kann eine sogenannte Geltendmachung erfolgen. Dafür benötigen wir:

  • Screenshots aller bisherigen Überweisungen
  • Schichtplan mit Angaben zu Krankheit und Urlaub
  • Arbeitsvertrag

Die Unterlagen bitte an gaggenau@igmetall.de senden.

Fazit:
Krankheit im Urlaub ist ärgerlich – aber kein Grund, auf Erholung zu verzichten. Mit einem ärztlichen Attest und der richtigen Vorgehensweise können die Urlaubstage gerettet werden. Die IG Metall Gaggenau steht ihren Mitgliedern dabei unterstützend zur Seite.