Mehr Gerechtigkeit: Gewerkschaftsbeiträge werden steuerlich besser anerkannt

Endlich mehr Fairness für Gewerkschaftsmitglieder.

Bisher konnten viele Mitglieder ihren Gewerkschaftsbeitrag zwar steuerlich absetzen – praktisch brachte das aber oft keinen Vorteil. Der Grund: Die Beiträge gingen meist in der Werbungskostenpauschale unter, die ohnehin allen Beschäftigten zusteht – egal, ob sie Mitglied sind oder nicht. Das ändert sich jetzt: Künftig werden Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zur Pauschale anerkannt. Das bedeutet für die meisten Mitglieder eine spürbare Steuerersparnis.

Was ändert sich konkret?

  • Bisher: Der Mitgliedsbeitrag wurde mit den übrigen Werbungskosten verrechnet. Wer keine hohen Werbungskosten hatte, profitierte steuerlich kaum oder gar nicht von der Mitgliedschaft.
  • Neu: Ab dem Steuerjahr 2026 können Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zur Werbungskostenpauschale abgesetzt werden. Das bringt im Regelfall eine Steuerersparnis zwischen 25 und 35 Prozent des jährlichen Mitgliedsbeitrags.

Fazit: Für die meisten Mitglieder bedeutet das: Mehr Netto vom Brutto – einfach durch die Mitgliedschaft.

Ab wann gilt die neue Regelung?

Der Bundestag hat dem Steueränderungsgesetz bereits zugestimmt. Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich am 19. Dezember 2025. Wird das Gesetz wie erwartet verabschiedet, gilt die neue Regelung für Steuererklärungen ab dem Jahr 2026. Für die Steuererklärung 2025 bleibt noch alles beim Alten.

Was bedeutet das für dich als Mitglied?

  • Du kannst deinen Gewerkschaftsbeitrag ab 2026 zusätzlich zur Werbungskostenpauschale absetzen.
  • Die Steuerersparnis liegt meist zwischen 25 und 35 Prozent des Jahresbeitrags (es sei denn, du liegt bereits oberhalb der Pauschalbetrags der Werbungskosten).
  • Die Regelung gilt erstmals für die Steuererklärung 2026.