Sommerhitze im Betrieb: Was Beschäftigte jetzt wissen müssen

Während viele ihren wohlverdienten Urlaub am See, im Garten oder im Ausland genießen, kämpfen andere mit der Sommerhitze im Betrieb. Doch was gilt eigentlich bei Temperaturen jenseits der 30 Grad? Gibt es ein Recht auf Hitzefrei? Welche Schutzmaßnahmen müssen Arbeitgeber ergreifen? Die IG Metall Gaggenau klärt auf

Gibt es ein Recht auf Hitzefrei?

Kurz gesagt: Nein, ein generelles Recht auf Hitzefrei gibt es nicht. Aber: Arbeitgeber haben eine gesetzliche Fürsorgepflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass die Arbeit unter gesundheitlich zumutbaren Bedingungen stattfinden kann. Grundlage dafür ist § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der Technischen Regel ASR A3.5.

Was gilt bei welchen Temperaturen?

Die ASR A3.5 unterscheidet drei Schwellenwerte:

  • Ab 26 °C Raumtemperatur: Der Arbeitgeber soll Maßnahmen ergreifen, um die Belastung zu reduzieren.
  • Ab 30 °C: Der Arbeitgeber muss tätig werden – z. B. durch effektive Lüftung, Sonnenschutz, Lockerung der Kleiderordnung oder Bereitstellung von Getränken.
  • Ab 35 °C: Der Raum gilt ohne spezielle Schutzmaßnahmen (z. B. Luftduschen, Entwärmungsphasen) nicht mehr als geeignet für normale Arbeit.

Welche Maßnahmen sind möglich?

Die Maßnahmen müssen zum Betrieb passen. Beispiele:

  • Jalousien oder Sonnenschutzfolien anbringen
  • Lüften in den kühlen Morgen- und Abendstunden
  • Einsatz von Ventilatoren oder Klimaanlagen
  • Lockerung der Kleiderordnung
  • Bereitstellung von ausreichend Trinkwasser
  • Anpassung der Arbeitszeiten (z. B. früherer Arbeitsbeginn)
  • Zusätzliche bezahlte Pausen

Wichtig: Der Betriebsrat muss bei organisatorischen Maßnahmen beteiligt werden.

Was tun bei über 35 Grad?

Wird die Raumtemperatur von 35 °C überschritten, darf dort nur noch mit besonderen Schutzmaßnahmen gearbeitet werden. Ist das nicht möglich, muss der Arbeitgeber andere Lösungen finden – etwa Verlagerung der Arbeit oder Freistellung. Beschäftigte dürfen in solchen Fällen jedoch nicht eigenmächtig handeln. Vielmehr sollte  das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat gesucht werden.

Was gilt für Kleidung im Betrieb?

Grundsätzlich dürfen Beschäftigte tragen, was sie möchten – sofern keine Sicherheitsvorgaben oder Dienstkleidungspflichten entgegenstehen. In Zweifelsfällen hilft ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber.

Fazit:

  • Es gibt kein generelles „Hitzefrei“ – aber klare Schutzpflichten für Arbeitgeber
  • Technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen sind möglich und auch notwendig
  • Den Betriebsrat einbinden – gemeinsam mit dem Arbeitgeber Lösungen finden

 


Fragen oder Probleme im Betrieb?
Die IG Metall Gaggenau steht ihren Mitgliedern zur Seite – kompetent, solidarisch und engagiert. Sollten Fragen aufkommen, einfach auf die IG Metall Gaggenau zugehen – per Telefon oder per Mail.