Gibt es ein Recht auf Hitzefrei?
Kurz gesagt: Nein, ein generelles Recht auf Hitzefrei gibt es nicht. Aber: Arbeitgeber haben eine gesetzliche Fürsorgepflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass die Arbeit unter gesundheitlich zumutbaren Bedingungen stattfinden kann. Grundlage dafür ist § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der Technischen Regel ASR A3.5.
Was gilt bei welchen Temperaturen?
Die ASR A3.5 unterscheidet drei Schwellenwerte:
- Ab 26 °C Raumtemperatur: Der Arbeitgeber soll Maßnahmen ergreifen, um die Belastung zu reduzieren.
- Ab 30 °C: Der Arbeitgeber muss tätig werden – z. B. durch effektive Lüftung, Sonnenschutz, Lockerung der Kleiderordnung oder Bereitstellung von Getränken.
- Ab 35 °C: Der Raum gilt ohne spezielle Schutzmaßnahmen (z. B. Luftduschen, Entwärmungsphasen) nicht mehr als geeignet für normale Arbeit.
Welche Maßnahmen sind möglich?
Die Maßnahmen müssen zum Betrieb passen. Beispiele:
- Jalousien oder Sonnenschutzfolien anbringen
- Lüften in den kühlen Morgen- und Abendstunden
- Einsatz von Ventilatoren oder Klimaanlagen
- Lockerung der Kleiderordnung
- Bereitstellung von ausreichend Trinkwasser
- Anpassung der Arbeitszeiten (z. B. früherer Arbeitsbeginn)
- Zusätzliche bezahlte Pausen
Wichtig: Der Betriebsrat muss bei organisatorischen Maßnahmen beteiligt werden.
Was tun bei über 35 Grad?
Wird die Raumtemperatur von 35 °C überschritten, darf dort nur noch mit besonderen Schutzmaßnahmen gearbeitet werden. Ist das nicht möglich, muss der Arbeitgeber andere Lösungen finden – etwa Verlagerung der Arbeit oder Freistellung. Beschäftigte dürfen in solchen Fällen jedoch nicht eigenmächtig handeln. Vielmehr sollte das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat gesucht werden.
Was gilt für Kleidung im Betrieb?
Grundsätzlich dürfen Beschäftigte tragen, was sie möchten – sofern keine Sicherheitsvorgaben oder Dienstkleidungspflichten entgegenstehen. In Zweifelsfällen hilft ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber.
Fazit:
- Es gibt kein generelles „Hitzefrei“ – aber klare Schutzpflichten für Arbeitgeber
- Technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen sind möglich und auch notwendig
- Den Betriebsrat einbinden – gemeinsam mit dem Arbeitgeber Lösungen finden
Fragen oder Probleme im Betrieb?
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