T-ZUG kommt mit der Juli-Abrechnung

27,5 Prozent T-ZUG plus 18,4 Prozent T-Geld

Mit der Juli-Abrechnung erhalten viele Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie gleich zwei tarifliche Sonderzahlungen. Was dahintersteckt, wer Anspruch hat und welche Möglichkeiten es beim T-ZUG gibt, erfahrt Ihr hier.

Viele Beschäftigte in den Betrieben der Metall- und Elektroindustrie dürfen sich mit der Juli-Abrechnung über ein spürbares Plus freuen. Dann werden das Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) sowie das Transformationsgeld ausgezahlt. Das sind tarifliche Leistungen, die die IG Metall gemeinsam mit ihren Mitgliedern erkämpft hat.

Das T-ZUG (A) beträgt 27,5 Prozent eines individuellen Monatsentgelts. Zusätzlich wird mit der Juli-Abrechnung das Transformationsgeld in Höhe von 18,4 Prozent eines Monatsentgelts ausgezahlt, sollte der Arbeitgeber nicht von der Verschiebung des Transformationsgeldes in das kommende Jahr Gebrauch gemacht haben.

Übrigens: das T-ZUG ist mehr als nur eine Sonderzahlung. Beschäftigte, die Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten, können sich unter bestimmten Voraussetzungen statt für das Geld auch für zusätzliche freie Zeit entscheiden. Bis zu acht freie Tage pro Jahr sind möglich. Damit schafft der IG Metall-Tarifvertrag mehr Spielraum für die Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Privatleben.

Gerade in Zeiten, in denen viele Menschen finanziell und organisatorisch stark gefordert sind, zeigen solche tariflichen Regelungen ihren Wert. Sie verbessern ganz konkret den Alltag der Beschäftigten und setzen dort an, wo Unterstützung gebraucht wird: beim Einkommen und bei der Zeit. Das Tarifliche Zusatzgeld gibt es nicht von selbst. Es ist das Ergebnis erfolgreicher Tarifbewegungen und einer starken Gemeinschaft von Gewerkschaftsmitgliedern. Je mehr Beschäftigte sich organisieren und gemeinsam für ihre Interessen eintreten, desto stärker ist die IG Metall am Verhandlungstisch.

Wichtig zu wissen: Die betrieblichen Regelungen hierzu können unterschiedlich sein. In einigen Unternehmen gibt es ergänzende Betriebsvereinbarungen zum Umgang mit dem T-ZUG und den (teilweise verpflichtenden) Freistellungstagen. Wer Fragen hat, sollte sich deshalb an den Betriebsrat wenden.