Gute Nachrichten für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie: Im Juli gibt es gleich zwei starke tarifliche Sonderzahlungen. Was dahinter steckt und wie IG Metall Mitglieder in Baden-Württemberg besonders profitieren, erfahrt ihr hier.
Zwei Sonderzahlungen im Juli: T-ZUG A und Trafo-Geld
Mit der Juli-Abrechnung erhalten Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg:
- T-ZUG A: 27,5 % des individuellen durchschnittlichen Monatsentgelts.
- Trafo-Geld: Erstmals im Juli ausgezahlt, 18,4 % des individuellen Monatsentgelts.
T-ZUG A: Wahl zwischen Geld und Zeit
Wer Kinder betreut, Angehörige pflegt oder in Schicht arbeitet, hat beim T-ZUG A ein Wahlrecht: acht zusätzliche freie Tage oder lieber das Geld. Die freien Tage für das Folgejahr müssen bis zum 31. Oktober beim Arbeitgeber beantragt werden. Wichtig hierbei: In einigen Betrieben gibt es entweder abweichende Fristen oder es wurde vereinbart, dass alle die freien Tage statt des T-ZUG A erhalten.
Trafo-Geld ersetzt T-ZUG B im Sommer
Bisher wurde das Trafo-Geld im Februar ausgezahlt, während im Juli das T-ZUG B (ZUB) kam. Ab 2025 gilt:
- Februar: T-ZUG B (ZUB) – 18,5 % der EG 7 (2025 in Baden-Württemberg: ~600 € brutto).
- Juli: Trafo-Geld – 18,4 % des individuellen Monatsentgelts.
Vier starke Sonderzahlungen im Jahr
Die Tarifverträge der IG Metall sichern Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben vier jährliche Sonderzahlungen:
- T-ZUG A – 27,5 % des Monatsentgelts oder acht freie Tage.
- T-ZUG B – 18,5 % des Eckentgelts (ab 2026: 26,5 %).
- Trafo-Geld – 18,4 % des Monatsentgelts.
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld:
- Urlaubsgeld: 50 % zusätzlich je Urlaubstag.
- Weihnachtsgeld: bis zu 55 % je nach Betriebszugehörigkeit (im ehemaligen Tarifgebiet Südbaden bis zu 60%).
Soziale Komponente des T-ZUG B (ZUB)
Das T-ZUG B wird pauschal auf Basis des Eckentgelts (EG7) ausgezahlt – unabhängig vom individuellen Einkommen. Das stärkt besonders die unteren Entgeltgruppen. Ab 2026 steigt der Betrag auf 26,5 % des Eckentgelts, was ca. 950 Euro brutto bedeutet.
Trafo-Geld: Flexibel bei wirtschaftlicher Lage
Das Trafo-Geld übernimmt künftig die Rolle der Beschäftigungssicherung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten: Bei einer Nettorendite unter 2,3 % kann es reduziert oder ausgesetzt werden. Da die wirtschaftliche Lage im Februar oft noch nicht absehbar ist, wurde die Auszahlung auf den Juli verschoben – im Tausch mit dem T-ZUG B.
Wichtig zu wissen
Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen, also auch auf die vier tariflichen Sonderzahlungen, haben nur Mitglieder der IG Metall. Üblicherweise jedoch zahlen Arbeitgeber auch den Nicht-Mitgliedern tarifliche Leistungen aus, obwohl sie das nicht müssten – allein schon, um zu verhindern, dass deshalb mehr Beschäftigte in die IG Metall eintreten.