Trafo-Geld und T-ZUG A stärken Einkommen und Zukunft

Im Juli gibt es gleich zwei starke tarifliche Sonderzahlungen. Neben dem tariflichen Zusatzgeld T-ZUG A wird erstmals auch das Trafo-Geld ausgezahlt – ein wichtiger Baustein für Sicherheit und Transformation.

Gute Nachrichten für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie: Im Juli gibt es gleich zwei starke tarifliche Sonderzahlungen. Was dahinter steckt und wie IG Metall Mitglieder in Baden-Württemberg besonders profitieren, erfahrt ihr hier.

 

 Zwei Sonderzahlungen im Juli: T-ZUG A und Trafo-Geld

Mit der Juli-Abrechnung erhalten Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg:

  • T-ZUG A: 27,5 % des individuellen durchschnittlichen Monatsentgelts.
  • Trafo-Geld: Erstmals im Juli ausgezahlt, 18,4 % des individuellen Monatsentgelts.

 

T-ZUG A: Wahl zwischen Geld und Zeit

Wer Kinder betreut, Angehörige pflegt oder in Schicht arbeitet, hat beim T-ZUG A ein Wahlrecht: acht zusätzliche freie Tage oder lieber das Geld. Die freien Tage für das Folgejahr müssen bis zum 31. Oktober beim Arbeitgeber beantragt werden. Wichtig hierbei: In einigen Betrieben gibt es entweder abweichende Fristen oder es wurde vereinbart, dass alle die freien Tage statt des T-ZUG A erhalten.

Trafo-Geld ersetzt T-ZUG B im Sommer

Bisher wurde das Trafo-Geld im Februar ausgezahlt, während im Juli das T-ZUG B (ZUB) kam. Ab 2025 gilt:

  • Februar: T-ZUG B (ZUB) – 18,5 % der EG 7  (2025 in Baden-Württemberg: ~600 € brutto).
  • Juli: Trafo-Geld – 18,4 % des individuellen Monatsentgelts.

 

Vier starke Sonderzahlungen im Jahr

Die Tarifverträge der IG Metall sichern Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben vier jährliche Sonderzahlungen:

  1. T-ZUG A – 27,5 % des Monatsentgelts oder acht freie Tage.
  2. T-ZUG B – 18,5 % des Eckentgelts (ab 2026: 26,5 %).
  3. Trafo-Geld – 18,4 % des Monatsentgelts.
  4. Urlaubs- und Weihnachtsgeld:
    • Urlaubsgeld: 50 % zusätzlich je Urlaubstag.
    • Weihnachtsgeld: bis zu 55 % je nach Betriebszugehörigkeit (im ehemaligen Tarifgebiet Südbaden bis zu 60%).

 

Soziale Komponente des T-ZUG B (ZUB)

Das T-ZUG B wird pauschal auf Basis des Eckentgelts (EG7) ausgezahlt – unabhängig vom individuellen Einkommen. Das stärkt besonders die unteren Entgeltgruppen. Ab 2026 steigt der Betrag auf 26,5 % des Eckentgelts, was ca.  950 Euro brutto bedeutet.

 

Trafo-Geld: Flexibel bei wirtschaftlicher Lage

Das Trafo-Geld übernimmt künftig die Rolle der Beschäftigungssicherung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten: Bei einer Nettorendite unter 2,3 % kann es reduziert oder ausgesetzt werden. Da die wirtschaftliche Lage im Februar oft noch nicht absehbar ist, wurde die Auszahlung auf den Juli verschoben – im Tausch mit dem T-ZUG B.

 

Wichtig zu wissen

Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen, also auch auf die vier tariflichen Sonderzahlungen, haben nur Mitglieder der IG Metall. Üblicherweise jedoch zahlen Arbeitgeber auch den Nicht-Mitgliedern tarifliche Leistungen aus, obwohl sie das nicht müssten – allein schon, um zu verhindern, dass deshalb mehr Beschäftigte in die IG Metall eintreten.