Warnstreik bei Cosmos vor Gericht

Arbeitsgericht Karlsruhe lehnt Anträge auf Untersagung von Warnstreiks ab.

Das Unternehmen Cosmos Rastatt hatte nach dem erfolgten Warnstreik einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die IG Metall wurde in diesem Verfahren von den Jurist*innen des DGB Rechtsschutz vertreten.

Ziel des Antrags war, der IG Metall zu untersagen zu weiteren Warnstreiks aufzurufen. Diesem Antrag ist das Gericht nicht gefolgt und lehnte entsprechend den Antrag von Cosmos Rastatt ab.

Bodo Seiler, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Gaggenau, erklärt hierzu: „Streikrecht ist ein Grundrecht – das sollte nun auch für Cosmos Rastatt klar sein. Vielleicht trägt ja die Entscheidung des Gerichts dazu bei, dass die Geschäftsführung von Cosmos Ihre Position nochmals überdenkt. Andernfalls sind die Mitglieder bei Cosmos Rastatt bereit und gewillt, ihre berechtigte Forderung nach einem Tarifvertrag weiter Nachdruck zu verleihen – notfalls mit weiteren Warnstreiks. Ich empfehle dem Unternehmen daher eindringlich, die Blockadehaltung aufzugeben.“