Was passiert bei Produktionsstillständen? – Rechte von Beschäftigten und Leiharbeitenden

Lieferengpässe oder fehlende Teile können dazu führen, dass Betriebe ihre Produktion vorübergehend drosseln oder stoppen. Dann stellt sich oft die Frage: Müssen Beschäftigte zuhause bleiben – und wer zahlt den Lohn? Und was gilt für Leiharbeiter*innen, die im betroffenen Betrieb eingesetzt sind?

Produktionsstillstand: Wer trägt das Risiko?

Fallen Arbeitsschritte aus, weil Teile fehlen, Maschinen stillstehen oder Kunden keine Produkte mehr abnehmen, liegt die Ursache in der Verantwortungssphäre des Arbeitgebers. Juristisch spricht man vom Betriebsrisiko.

Das bedeutet:
Kann der Arbeitgeber die Beschäftigten nicht einsetzen, obwohl sie arbeiten wollen, gerät er in Annahmeverzug. Beschäftigte behalten ihren Anspruch auf Entgelt.

Der Grundsatz lautet:
„Ohne Arbeit kein Lohn“ gilt hier nicht – denn der Arbeitsausfall entsteht nicht durch die Beschäftigten, sondern durch betriebliche Umstände.

Was bedeutet Annahmeverzug?

Beim Annahmeverzug bietet die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung an, aber der Arbeitgeber kann diese nicht annehmen.

Die Rechtsgrundlage ist u. a. in § 615 BGB geregelt: Beschäftigte behalten ihren Vergütungsanspruch, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsausfall zu verantworten hat. Beispiele für solche Ursachen sind:

  • fehlende Teile oder Rohstoffe,
  • Kunden nehmen Produkte nicht mehr ab,
  • Störungen im Betriebsablauf.

Rechte von Leiharbeitsbeschäftigten bei Produktionsstillstand

Für Leiharbeitnehmer*innen gilt eine Besonderheit:
Sie sind bei einem Verleiher angestellt, arbeiten aber im Einsatzbetrieb.

Kommt es im Einsatzbetrieb zu einem Stillstand, dürfen Leiharbeitende nicht einfach nach Hause geschickt werden. Der Einsatzbetrieb kann sie zwar aktuell nicht beschäftigen – aber der Verleiher bleibt verpflichtet, den Lohn zu zahlen.

Die Rechtsgrundlage findet sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Der Verleiher muss – wenn möglich – einen anderen Einsatz anbieten. Gelingt das nicht, entsteht Annahmeverzug beim Verleiher.
Wichtig:
Leiharbeitende müssen ihre Arbeitskraft aktiv anbieten, damit der Anspruch eindeutig gesichert ist.

Was sollten Leiharbeitnehmer*innen tun?

Damit keine Missverständnisse entstehen, sollten Leiharbeitsbeschäftigte ihren Verleiher schriftlich informieren.
Ein klarer, kurzer Hinweis genügt, etwa nach folgendem Muster:

Hallo, hier ist [Name]

Ich bin derzeit im Einsatzbetrieb [Betrieb nennen] eingesetzt.
Aufgrund eines Produktionsstillstands kann ich dort momentan nicht arbeiten.
Ich biete meine Arbeitskraft ausdrücklich an und bitte um Zuweisung zu einem anderen Einsatzbetrieb.
Bitte informieren Sie mich, ob und wo ich arbeiten kommen soll.

Die Nachricht sollte unbedingt gespeichert werden, da sie im Zweifel als Nachweis dient.

Was bedeutet das für Entgelt und Arbeitszeit?

Für Beschäftigte wie auch für Leiharbeitende gilt:
Wenn der Arbeitgeber bzw. Verleiher keinen Einsatz ermöglichen kann, bleibt der Anspruch auf Entgelt bestehen.
Das ist gesetzlich geregelt und durch zahlreiche Tarifverträge – etwa in der Metall- und Elektroindustrie – weiter ausgestaltet.
Bei Leiharbeitenden wird in solchen Fällen in der Regel der Grundlohn fortgezahlt.

Warum ist die IG Metall hier besonders aktiv?

Für die IG Metall ist klar: Krisen oder Lieferprobleme dürfen nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass:

  • Entgeltansprüche gesichert bleiben,
  • klare Regeln für den Einsatz von Leiharbeitsbeschäftigten bestehen,
  • Betriebe ihre Verantwortung wahrnehmen und faire Lösungen finden.

Fazit

Produktionsstillstände können verunsichern – aber die Rechtslage ist klar:
Beschäftigte und Leiharbeitsbeschäftigte dürfen keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn Betriebe wegen Lieferproblemen nicht produzieren können.

Leiharbeitnehmende sollten ihre Arbeitskraft schriftlich anbieten, bleiben aber abgesichert, selbst wenn kein Einsatz möglich ist.

Die IG Metall steht allen Beschäftigten beratend und unterstützend zur Seite – besonders dann, wenn Unternehmen versuchen, Kosten oder Risiken auf die Arbeitnehmer*innen abzuwälzen.