Was tun, wenn die Erholung ins Wasser fällt?

Endlich Ferien- und Urlaubszeit und dann plötzlich krank? Wir sagen, was zu beachten ist.

Um es vorwegzunehmen: bei einem Unfall oder Krankheit im Urlaub sind die Urlaubstage nicht automatisch weg. Aber es gilt ein paar „Spielregeln“ zu beachten.

 

Deine Rechte: Das Bundesurlaubsgesetz schützt dich

Das Bundesurlaubsgesetz sagt ganz klar: Wenn du während des Urlaubs krank wirst und das durch ein ärztliches Attest nachweisen kannst, werden diese Tage nicht von deinem Jahresurlaub abgezogen. Das gilt, egal ob du in Deutschland oder im Ausland krank wirst. Aber: es muss schnell und genau gehandelt werden!

 

Krank im Urlaub? So gehst du richtig vor

Wirst du im Urlaub krank, heißt es schnell handeln! Geh am besten direkt (unsere Empfehlung: am ersten Krankheitstag) zum Arzt und lass dir ein Attest geben, das deine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Dann solltest du sofort deinen Arbeitgeber informieren. Schicke das Attest so schnell wie möglich per Fax oder E-Mail an deinen Arbeitgeber und sende es zusätzlich per Post nach. Wichtig ist, dass das Attest spätestens am vierten Tag deiner Krankheit im Büro ankommt. Besonders wichtig: Wenn du im Ausland bist, musst du zusätzlich die Adresse deines Aufenthaltsortes und die voraussichtliche Dauer deiner Krankheit angeben.

 

Vorsicht bei Attesten aus dem Ausland

Achtung bei Attesten aus dem Ausland: Diese werden oft strenger geprüft. Damit dein Arbeitgeber sie anerkennt, muss das Attest von einem Land mit Sozialversicherungsabkommen stammen und von einer staatlichen Krankenkasse bestätigt oder von einem zugelassenen Kassenarzt ausgestellt sein. Ansonsten kann es passieren, dass du keine Lohnfortzahlung bekommst. Achte darauf, dass das Attest klar die Arbeitsunfähigkeit und nicht nur die Krankheit bescheinigt. Rechnungen für die Versicherung müssen möglichst detailliert sein und Diagnosen sowie Art der Behandlung ausweisen.

 

Was tun bei Krankheit auf hoher See?

Immer mehr Menschen verbringen ihren Urlaub auf Kreuzfahrtschiffen. Aber was, wenn du auf hoher See krank wirst? An Bord gibt es meistens keinen Kassenarzt, daher musst du die Kosten für eine Behandlung erst einmal selbst zahlen. Wie viel davon deine Krankenversicherung später übernimmt, hängt vom Reiseland ab. Kläre am besten im Voraus mit deiner Krankenversicherung, was abgedeckt ist. Und auch hier gilt: Informiere deinen Arbeitgeber schnellstmöglich, egal ob per Telefon, E-Mail, Fax oder SMS.

 

Krankengeld und Urlaubspläne

Wenn du länger krank bist, zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen dein Entgelt weiter. Danach bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse. Planst du während dieser Zeit eine Reise ins Ausland, musst du das unbedingt mit deiner Krankenkasse abklären, denn die Reise darf deine Genesung nicht gefährden.

 

Zurück im Job: Urlaubsabrechnung prüfen

Nach deinem Urlaub solltest du prüfen, ob die Krankheitszeit korrekt als nicht verbrauchter Urlaub gutgeschrieben wurde. Falls nicht, beantrage eine Korrektur, damit du deine Urlaubstage nicht verlierst.

 

Kann der Urlaub einfach an das Ende des genehmigten Urlaubs anhängt werden?

Das geht nur in Absprache mit dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet den Urlaub gutzuschreiben. Wann er genommen werden kann, ist mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.

Vorsicht! Wer „eigenmächtig“ Urlaub festlegt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

 

Noch Fragen?

Kein Problem. Mitglieder der IG Metall erhalten Auskunft von unseren Rechtsexpert*innen. Einfach eine E-Mail an Gaggenau@igmetall.de oder anrufen unter 07225 96 87 0.