Arbeitsunfälle im Betrieb – Aufgaben des Betriebsrats

21 Betriebsrats-Kolleg*innen haben an der Schulung am vergangenen Donnerstag für klein- und mittelständische Unternehmen in der Region teilgenommen. Das Thema "Arbeitsunfälle im Betrieb: die Rolle der Gefährdungsbeurteilung, des Betriebsrates und der Berufsgenossenschaft" weckte großes Interesse.

Von Medizintechnik bis zur Logistik – viele verschiedene Betriebe waren vertreten. Denn die IG Metall Gaggenau lud zur Schulung für Betriebsräte ein. Ein Thema, was uns tagtäglich im Arbeitsleben betrifft. Wie machen wir das Arbeiten sicherer?

Heinz Fritsche, Bildungsreferent am Bildungszentrum Sprockhövel, referierte das Seminar und gab den Betriebsrät*innen einen Überblick über die Mitbestimmungsmöglichkeiten bei Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsunfälle im Betrieb. Ebenso wichtige Hinweise für die tägliche Arbeit. „Arbeitsunfälle gilt es vorzubeugen. Dazu zählt auch eine Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze und das regelmäßige Überprüfen der Arbeitsschutzmaßnahmen.“, sagte Christian Herbon, zuständiger Gewerkschaftssekretär. Auch muss den Betriebsrät*innen klar sein, dass Begehungen durch die Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsicht nur mit dem Betriebsrat möglich sind. Sie wissen, wo Gefahren lauern und sind täglich mit den Themen der Beschäftigten konfrontiert. Maßnahmen, die Arbeitsunfälle verringern sind zügig umzusetzen und ihre Wirksamkeit gilt es zu überprüfen. Die Betriebsratsgremien haben hierzu Mitbestimmungsrechte.

Der Austausch mit dem Spezialisten, Heinz Fritsche und den Betriebsrät*innen untereinander hilft die betriebliche Arbeit besser zu gestalten.

Die nächste KMU-Schulung findet am 23.04.2024 zum Thema „Krisenmanagement und Mitbestimmung des Betriebsrats“ statt.