Ferienjob

Die IG Metall ist eine starke Gemeinschaft und setzt mit ihren Tarifverträgen Standards. Diese Tarifverträge gelten unter anderem in den tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie wie beispielsweise Daimler-Truck, Mercedes-Benz oder Siemens.

Tarifverträge regeln die Bezahlung, die Arbeitszeiten, die Anzahl der Urlaubstage, das zusätzliche Urlaubsgeld und vieles mehr.

Das gilt auch für Ferienbeschäftigte – wenn sie Mitglied der IG Metall sind.

Wichtige Informationen rund um die Mitgliedschaft und den Ferienjob findest du im untenstehenden FAQ.

Jetzt beitreten und Vorteile sichern

Du startest demnächst mit deinem Ferienjob oder hast gerade damit begonnen. Dann nutze das entsprechende Beitrittsformular und genieße die tarifvertraglichen Vorteile der IG Metall.

FAQ

Pro Beschäftigungsmonat beträgt der Mitgliedsbeitrag 1% deines Bruttolohns. Bei  Mercedes Benz liegt dies aktuell bei 29,-€ und bei Daimler Truck bei 27,89€.

Nach deinem Ferienjob wird die Mitgliedschaft automatisch auf den Studentinnen und Studenten Beitrag von 3,-€ pro Monat angepasst. Die Leistungen hierfür findest du im letzten Reiter.

Pro angefangenem Beschäftigungsmonat erhältst du 2,5 Urlaubstage. Diese Urlaubstage kannst du entweder während deiner Beschäftigung nutzen oder lässt diese nach deiner Beschäftigung ausbezahlen.

Zusätzlich erhältst du ein Urlaubsgeld, welches in halber Höhe der Urlaubstage nach deinem Ferienjob ausbezahlt wird.

Ja! Auch bei einer längeren Flexi-Beschäftigung erhältst du die tarifvertraglichen Vorteile der IG Metall.

Solltest du bereits Mitglied der IG Metall sein und erneut einer Ferien- oder Flexi-Beschäftigung nachgehen, setze dich bitte telefonisch oder per E-Mail mit uns in Kontakt.

Nur so können wir die Personalabteilung über die Mitgliedschaft und deine tarifvertraglichen Vorteile informieren.

Die Urlaubstage und das Urlaubsgeld werden in der Regel einen Monat nach deiner Beschäftigung durch den Arbeitgeber ausbezahlt. Auf der Abrechnung findest du die Bezeichnung „URL.ABGELTUNG LFD“ welches für die Auszahlung der nicht genommenen Urlaubstage steht und die Bezeichnung „URLAUBSVERGUETUNG“ welches für das Urlaubsgeld steht.

Die Auszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber und nicht durch die IG Metall!

Als Mitglied hast du nur aufgrund der Tarifverträge der IG Metall Anspruch auf die zusätzlichen Leistungen. Wer kein Mitglied der IG Metall ist, erhält nur den gesetzlichen Anspruch und somit weniger Geld.

Sollte auch einen Monat nach Beendigung deines Ferienjobs die Urlaubstage und das Urlaubsgeld nicht ausbezahlt worden sein, sende uns bitte an die folgende E-Mail-Adresse (gaggenau@igmetall.de) die aufgelisteten Unterlagen zu:

  • Einen Scan deines Arbeitsvertrags
  • Alle Lohnabrechnungen, die du bisher erhalten hast
  • Screenshots von allen Überweisungen, die bisher auf dein Konto eingegangen sind
  • Dein Schichtplan inklusive der Angabe, wann du krank warst oder Urlaub genommen hast

Wichtig: Ab deinem letzten Arbeitstag haben wir, durch eine sog. Geltendmachung, drei Monate Zeit um fehlende Urlaubstage oder das Urlaubsgeld beim Arbeitgeber einzufordern.

Nicht nur während des Ferienjobs lohnt es sich, Mitglied der IG Metall zu sein. Auch danach gilt: Bei der IG Metall ist man in guter Gesellschaft.
Folgende Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten:

  • Ob Finanzierung des Studiums oder Nebenjob, ob Einstiegsgehalt oder Prüfung des Arbeitsvertrages, ob Praktikum oder Netzwerk – die IG Metall berät von Anfang an.
  • Die IG Metall bietet kostenfreie Seminare zum Berufseinstieg, zum Zeitmanagement und zu politischen Themen.
  • Mitglieder haben Anspruch auf Rechtsschutz. Neu: auch für Studierende bei Prüfungsstreitigkeiten, wenn die erfolgreiche Fortsetzung oder Beendigung des Studiums von der Prüfung abhängt. Darüber hinaus können Mitglieder Leistungen aus der Freizeitunfallversicherung* erhalten oder Unterstützung bei außerordentlichen Notfällen**.
  • Das Special: die ISIC – International Student Identity Card – bietet viele exklusive Vergünstigungen für Schüler*innen, Auszubildende und Studierende. Ob Unterkünfte, Carsharing, Sprachkurse, Online-Shops, Auslandsreisen, Museen, Theater – mit der ISIC-Card sind IG Metall-Mitglieder besser unterwegs! Bestelle die ISIC-Card im Selfservice. https://www.igmetall.de/jugend/auszubildende/vorteile-fuer-auszubildende/isic

 

*nach 12-monatiger Mitgliedschaft gem. § 26 der Satzung

**gem. § 28 der Satzung der IG Metall