Den IG Metall Beitrag von der Steuer „absetzen“

Berufliche Ausgaben können von der Steuer abgesetzt werden – viele kennen dies unter dem Stichwort „Werbungskosten“. Auch der Mitgliedsbeitrag der IG Metall fällt hierunter. Aber was genau wird hierfür benötigt, um ihn in der Steuererklärung anzugeben?

Bis vor kurzem wurden die Beitragsbestätigungen an die Mitglieder per Post versendet – seit diesem Jahr können alle Mitglieder ihren individuellen Beitragsnachweis im Service-Center der IG Metall downloaden. Eine postalische Versendung erfolgt seit 2024 nicht mehr.

Sollte die Steuererklärung fällig sein und eine Bescheinigung benötigt werden, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Entweder den Beitragsnachweis im IG Metall Service-Center herunterladen
  • alternativ genügt dem Finanzamt aber auch einfach ein aktueller Kontoauszug
 
Bei Fragen steht die IG Metall ihren Mitgliedern telefonisch oder per Mail zur Verfügung unter gaggenau@igmetall.de oder 07225 – 9687 0.

 

Hier können sich Mitglieder im Serviceportal einloggen: