Schließlich gelang bei der Verhandlung am 16. Juni 2023 der Durchbruch. Die Gewinnbeteiligung konnte weiter ausgebaut werden. Die Arbeitszeit wird in drei Stufen um insgesamt 1,5 Stunden auf 37,5 Stunden/Woche abgesenkt und dies bei vollem Entgeltausgleich. Überschreitern, nach der ERA Einführung, konnte die Anrechnung der aktuellen Tariferhöhungen 2023 und 2024 auf insgesamt 2,5 Prozent begrenzt werden. Danach finden keine weiteren Anrechnungen mehr statt. Mit einer langen Laufzeit bis 31.12.2029 ist gesichert, das künftige Fortentwicklungen von Tarifverträgen, insbesondere bei den Entgelten, automatisch übernommen werden.
Seit 5 Jahren gilt der erstmalige Tarifvertrag bei Pister. Damals war schon klar, dass dieser den Einstieg in die Tarifwelt bedeutet und künftig weiterentwickelt werden muss. Mit diesem Ziel haben schließlich die Mitglieder bei Pister entschieden, den Tarifvertrag zum 28.02.2023 zu kündigen um weitere Angeleichungen an den Flächentarifvertag der Metall- und Elektroindustrie zu fordern.
Zunächst schaltete die Arbeitgeberseite auf stur und lehnte jegliche weitere Arbeitszeitverkürzung und Angleichungsschritte bei der Leistungszulage ab. Nach ergebnislosen Verhandlungen machten schließlich die Beschäftigten mit einem Warnstreik klar, dass sie solidarisch hinter den Forderungen der IG Metall stehen. Und das zeigte Wirkung! Bei der nachfolgenden Verhandlung schloss die Arbeitgeberseite Regelungen zu weiteren Arbeitszeitverkürzungen nicht mehr aus und ein Ergebnis wie oben beschrieben war möglich.
Dazu sagte Martin Obst, Gewerkschaftssekretär der IG Metall Gaggenau: „Damit sind uns Angleichungsschritte, an den Flächentarifvertrag, zumindest bei der Arbeitszeit gelungen. Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass solidarisches Handeln der Belegschaft hilft, sture Positionen der Arbeitgeberseite aufzubrechen“.
Mit großer Mehrheit haben die IG Metall Mitglieder in einer Mitgliederversammlung am 22. Juni 2023 für die Annahme des Ergebnisses gestimmt. Nun geht es an die Detailfragen und Formulierungen des Tarifvertrages.