Extrazahlung Leiharbeit – Mitglied sein lohnt sich!

IG Metall-Tarifverträge sichern den Beschäftigten, die in der IG Metall Mitglied sind, neben regelmäßigen Erhöhungen der Monatsentgelte und mehr Urlaubstagen auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Höhe dieser Sonderzahlungen ist abhängig von der Beschäftigungsdauer beim Verleihbetrieb.

Leiharbeiter*innen die länger als sechs Monate in der Leiharbeitsfirma beschäftigt – und seit mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall sind, besteht zusätzlich ein Anspruch auf eine Extrazahlung zum Urlaubsgeld. Ein echter Mehr-Wert für IG Metall Mitglieder!

Nach diesem Tarifvertrag haben Leiharbeiter*innen, die bis zum 30. Juni 2024 mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall und seit über sechs Monaten bei ihrem Verleih-Arbeitgeber beschäftigt sind, einen Anspruch auf die Extrazahlung.

Um die Extrazahlung zu erhalten, muss ein persönlicher Antrag gestellt und fristgerecht eingereicht werden. Die Frist hat am 19. Mai 2024 begonnen und endet am 30. Juni 2024 (bis dahin muss der Antrag spätestens beim Verleih-Arbeitgeber eingegangen sein!).

Die IG Metall hat hierzu bereits Informationen an die Leiharbeitnehmer*innen verschickt.

Für weitere Infos und Hilfe zur Antragstellung hier klicken.