Beim Trafobaustein handelt es sich um die jüngste der jährlichen tariflichen Sonderzahlungen in der Metall- und Elektroindustrie. Dieser Entgeltbaustein wurde mit dem Tarifabschluss 2021 durchgesetzt und ist neben dem Urlaubsgeld, dem Weihnachtsgeld und dem tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG) die vierte jährliche Sonderzahlung, auf die IG Metall-Mitglieder Anspruch haben.
Warum der Name „Trafobaustein“?
Der Trafobaustein verdankt seinen Namen der im Tarifvertrag geregelten Möglichkeit, ihn auch für die Sicherung von Beschäftigung in Phasen der Transformation zu nutzen. Das kann zum Beispiel die Umstellung auf neue Produkte im Bereich der Elektromobilität sein. In solchen Phasen können Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbaren, dass der Trafobaustein bei befristeter Arbeitszeitabsenkung mit dem Teilentgeltausgleich verrechnet wird. Für die Dauer der Arbeitszeitverkürzung sind dann betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen.
18,4% – Wie viel ist das für mich?
Die individuelle Berechnung erfolgt analog zum Urlaubsgeld auf Basis des „individuellen regelmäßigen Monatsentgelts bzw. der “individuellen regelmäßigen Ausbildungsvergütung“.
Für die Berechnung wird das monatliche Grundentgelt sowie der Durchschnitt aller variablen Entgeltbestandteile der letzten drei Monate herangezogen. Zu den variablen Entgeltbestandteilen zählen Leistungsentgelte (Akkord, Prämie etc.) sowie Zuschläge für Spät-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Erschwerniszulagen, individuelle Prämien, Provisionen und Zulagen.
Für eine grobe Berechnung bedeutet dies, dass einfach der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate (ohne bezahlte Überstunden) berechnet wird. 18,4 % davon werden als Transformatorentgelt ausgezahlt.
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