Was tun bei Erkrankung im Urlaub?

Eine Erkrankung im Urlaub ist nicht selten. Aber was passiert mit den Urlaubstagen, wenn jemand im Urlaub erkrankt? Wir geben hierzu ein paar Tipps.

Die Ferienzeit in Baden-Württemberg hat begonnen. Für viele Menschen heißt es nun, die schönste Zeit des Jahres – ihren Urlaub zu genießen. Und dann passiert es: eine Erkrankung oder ein Unfall ereignet sich. Da ist dann nicht mehr viel drin mit Erholung und Entspannung. Aber sind dann auch die Urlaubstage futsch? Nein! Das Bundesurlaubsgesetz ist da eindeutig. Denn da heißt es: „Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.“ Die Urlaubstage, an denen jemand arbeitsunfähig erkrankt, muss der Arbeitgeber wieder gutschreiben.

Wichtig!

Die Arbeitsunfähigkeit muss durch den Beschäftigten nachgewiesen werden. Dafür wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt. Das gilt sowohl im Inland als auch im Ausland. Unser Tipp: am ersten Tag der Erkrankung zum Arzt gehen, die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen und diese schnellstmöglich dem Arbeitgeber übermitteln.

Wird dann der gesamte Urlaub gutgeschrieben?

Nein nicht Grundsätzlich. Es werden nur die Tage gutgeschrieben, an denen der/die Arbeitnehmer*in tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt war. Hat jemand beispielsweise vom 01. August bis 02. September Urlaub und erkrankt vom 04. bis 19. August, werden nur diese Urlaubstage wieder gutgeschrieben.

Kann der Urlaub einfach an das Ende des genehmigten Urlaubs anhängt werden?

Das geht nur in Absprache mit dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet den Urlaub gutzuschreiben. Wann er genommen werden kann, ist mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Vorsicht! Wer „eigenmächtig“ Urlaub festlegt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Fazit:

Krankheit kann einem den Urlaub ganz schön verhageln. Die Urlaubstage können aber zumindest noch gutgeschrieben werden. Dabei sind ein paar „Spielregeln“ zu beachten.
Am besten gesund bleiben und die schönste Zeit des Jahres in vollen Zügen genießen. Das wünscht die IG Metall Gaggenau!