Wichtiges im neuen Jahr 2024

Das neue Jahr bringt einige Veränderungen und wichtige Termine mit sich. Wir geben einen Überblick.

Der Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von 12 EUR auf 12,41 EUR pro Stunde. Davon betroffen sind knapp 6 Millionen Beschäftigte. Für die Festlegung der Höhe des Mindestlohns ist die Mindestlohnkommission zuständig, die jeweils zur Hälfte aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern besteht.
Die Erhöhung zum Jahresstart wurde von den Arbeitgebern und der Vorsitzenden der Kommission, die eigentlich neutral sein sollte, gegen die Stimmen der Gewerkschaften durchgesetzt. Die Gewerkschaften waren für eine Erhöhung auf 14 EUR. Nur bei einer Höhe von mind. 14 EUR erfüllt der Mindestlohn seine armutsvermeidende Funktion. Laut Definition ist armutsgefährdet, wer weniger als 60% des Medianlohns verdient.
Vom Mindestlohn profitieren besonders Frauen (3,3 Mio.) und geringfügig Beschäftigte (3 Mio.).

Mehr Brutto vom Netto

Mit dem Jahreswechsel steigt der Grundfreibetrag für ledige von 10.908 EUR auf 11.604 Auf das Einkommen unterhalb dieser Grenze muss keine Einkommenssteuer bezahlt werden.

Für Verheiratete steigt der steuerliche Freibetrag auf 23.208 EUR. Auch der Kinderfreibetrag wird um 360 EUR angehoben und liegt dann bei 6.384 EUR je Kind (für beide Elternteile).

Anpassung des Bürgergelds

Das Bürgergeld soll das Existenzminimum der betroffenen Personen sicherstellen. Der Staat kommt damit der verfassungsrechtlichen Grundlage aus Art. 1 und Art. 20 des Grundgesetzes nach. Diese besagt, dass der Staat das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten muss. Im Gesetz ist ein Mechanismus verankert, der dafür sorgt, dass bei der Höhe des Bürgergelds gestiegene Verbraucherpreise in Zusammenhang mit der Inflation berücksichtigt werden.

Aus diesem Grund steigt das Bürgergeld zum 1. Januar 2024 für alleinstehende auf 563 EUR im Monat was eine Erhöhung von 12,2 % bedeutet.

Kommunal- Landtags und Europawahlen

Am 9. Juni ist die Wahl des europäischen Parlaments sowie die Kommunalwahl in Baden-Württemberg. Beide Wahlen „in einem Rutsch“ durchzuführen hat sich in der Vergangenheit bewährt. So müssen sowohl Bürger*innen als auch die Wahlhelfer*innen nur einmal ins Wahllokal.

In der Kommunalwahl werden die Kreistage, Gemeinderäte, Bezirksbeiräte, Ortschaftsräte und die Regionalversammlung (Stuttgart) gewählt. Die Politik, die auf dieser Ebene gemacht wird, nennt man Kommunalpolitik und ihre Wichtigkeit ist nicht zu unterschätzen. So wird auf kommunaler Ebene beispielsweise darüber entscheiden, wo neue Wohnsiedlungen gebaut werden, wo genau mehr Busse und Bahnen fahren sollen oder wann und ob eine Schule modernisiert wird.

Die Europapolitik, die unter anderem im europäischen Parlament in Straßburg gemacht wird, hat große Auswirkungen auf unser Leben in Deutschland. Hier werden die Weichen für zukünftige Entwicklungen gestellt, auf die die Kommunalpolitik wenig Einfluss nehmen kann. Das EU-Parlament spielt insbesondere bei Regelungen zu Umweltschutz, Verbraucherrechten, Sicherheit, Migration und Wirtschaft eine entscheidende Rolle.

Neben Baden-Württemberg finden in acht weiteren Bundesländern die Kommunalwahlen statt und darüber hinaus in Sachsen, Thüringen und Brandenburg die Landtagwahlen.